Rechtsprechung
   BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13552
BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87 (https://dejure.org/1988,13552)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 1 RA 33/87 (https://dejure.org/1988,13552)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 RA 33/87 (https://dejure.org/1988,13552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,13552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente aus nachzuentrichtenden Beiträgen - Unzulässigkeit der Berufung bei Streit um Beginn der Rente - Rückwirkender Rentenbezug - Maßgeblichkeit der Erklärung der Bereitschaft zur Nachzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 29.10.1987 - 11a RA 52/86

    Israelischer Staatsangehöriger - Nachentrichtung - Beiträge

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Den dort entwickelten Grundsätzen ist später auch der 4. Senat des BSG mit Urteil vom 31. Oktober 1978 (SozR 2200 § 1290 Nr. 13) zu der Nachentrichtungsvorschrift des Art. 2 § 51a Abs. 2 ArVNG und der 11. Senat mit Urteilen vom 2. November 1983 (BSGE 56, 28, 30 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18) und vom 29. Oktober 1987 (11a RA 52/86, zur Veröffentlichung vorgesehen) für die hier anzuwendende Parallelvorschrift des Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG gefolgt.

    Daß die in Art. 4 § 2 Abs. 2 WGSVÄndG normierte Begrenzung der Auswirkungen der Nachentrichtung für den Rentenbeginn auch für andere Sondervorschriften über eine Beitragsnachentrichtung Bedeutung hat, ist in der Rechtsprechung des BSG bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (Urteile des 4. Senats vom 31. Oktober 1978, aaO, S 20; sowie des 11. Senats vom 28. August 1984 in SozR 5075 Art. 4 § 2 Nr. 2 und vom 29. Oktober 1987 - 11a RA 52/86 - s auch Urteile des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 in BSGE 56, 173, 179 [BSG 16.02.1984 - 1 RJ 34/83] = SozR 5070 § 10a Nr. 10 und vom 21. Juli 1987 in SozR 1300 § 44 Nr. 25).

    Dabei ist betont worden, es werde weder durch § 67 AVG noch durch Art. 4 § 2 Abs. 2 WGSVÄndG ausgeschlossen, daß in bestimmten Fällen die nachentrichteten Beiträge - auch mit Auswirkungen auf einen früheren Rentenbeginn - als zu einem früheren Zeitpunkt entrichtet gelten; eine derartige Rückwirkung komme Beiträgen jedenfalls dann zu, wenn den Versicherten an der späten Entrichtung kein oder kein erhebliches Verschulden treffe, vor allem wenn der Versicherungsträger zu Unrecht das Recht zur Nachentrichtung bestritten und den Versicherten so von einer früheren Einzahlung abgehalten habe (so der 11. Senat im Urteil vom 29. Oktober 1987, aaO, in Fortführung seiner Entscheidung vom 2. November 1983 in BSGE 56, 28, 31 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18 S 32).

  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 54/82

    Teilzahlung - Hinterbliebenenrente - Fortsetzung der Teilzahlungen

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Den dort entwickelten Grundsätzen ist später auch der 4. Senat des BSG mit Urteil vom 31. Oktober 1978 (SozR 2200 § 1290 Nr. 13) zu der Nachentrichtungsvorschrift des Art. 2 § 51a Abs. 2 ArVNG und der 11. Senat mit Urteilen vom 2. November 1983 (BSGE 56, 28, 30 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18) und vom 29. Oktober 1987 (11a RA 52/86, zur Veröffentlichung vorgesehen) für die hier anzuwendende Parallelvorschrift des Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG gefolgt.

    Dabei ist betont worden, es werde weder durch § 67 AVG noch durch Art. 4 § 2 Abs. 2 WGSVÄndG ausgeschlossen, daß in bestimmten Fällen die nachentrichteten Beiträge - auch mit Auswirkungen auf einen früheren Rentenbeginn - als zu einem früheren Zeitpunkt entrichtet gelten; eine derartige Rückwirkung komme Beiträgen jedenfalls dann zu, wenn den Versicherten an der späten Entrichtung kein oder kein erhebliches Verschulden treffe, vor allem wenn der Versicherungsträger zu Unrecht das Recht zur Nachentrichtung bestritten und den Versicherten so von einer früheren Einzahlung abgehalten habe (so der 11. Senat im Urteil vom 29. Oktober 1987, aaO, in Fortführung seiner Entscheidung vom 2. November 1983 in BSGE 56, 28, 31 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18 S 32).

    Die Frage, ob im Rahmen des Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG eine Bereiterklärung auch für den Rentenbeginn Bedeutung hat, insbesondere ob die innerhalb einer nach Absatz 3 Satz 3 dieser Vorschrift eingeräumten Teilzahlungsfrist entrichteten Beiträge auf den Zeitpunkt der Bereiterklärung zurückwirken, ist bisher nicht entschieden worden; der 11. Senat hat sie im Urteil vom 2. November 1983 (BSGE 56, 28, 30/31) ausdrücklich offengelassen und dabei auf eine Divergenz in der Rechtsprechung des 1. Senats hingewiesen, die allerdings nicht vorliegt.

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RJ 34/83

    Berufsunfähigkeitsrente - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Daß die in Art. 4 § 2 Abs. 2 WGSVÄndG normierte Begrenzung der Auswirkungen der Nachentrichtung für den Rentenbeginn auch für andere Sondervorschriften über eine Beitragsnachentrichtung Bedeutung hat, ist in der Rechtsprechung des BSG bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (Urteile des 4. Senats vom 31. Oktober 1978, aaO, S 20; sowie des 11. Senats vom 28. August 1984 in SozR 5075 Art. 4 § 2 Nr. 2 und vom 29. Oktober 1987 - 11a RA 52/86 - s auch Urteile des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 in BSGE 56, 173, 179 [BSG 16.02.1984 - 1 RJ 34/83] = SozR 5070 § 10a Nr. 10 und vom 21. Juli 1987 in SozR 1300 § 44 Nr. 25).

    In späteren Urteilen ist zu Nachentrichtungsfällen nach §§ 8, 10a WGSVG entschieden worden, daß eine entsprechende Anwendung des in § 142 Abs. 1 Nr. 2 AVG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens aus Billigkeitsgründen geboten sei, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß anderenfalls der Beginn der Rente von der Entscheidung des Versicherungsträgers über die Nachentrichtungsberechtigung abhängig wäre, auf deren alsbaldigen Erlaß der Antragsteller aber keine hinreichenden Einwirkungsmöglichkeiten habe (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1977, BSGE 44, 20, 22 unter Bezugnahme auf die Urteile vom 6. Februar 1975, insoweit in BSGE 39, 126 = SozR 5070 § 8 Nr. 1 nicht abgedruckt, und vom 1. Oktober 1975 - 1 RA 7/75 - ferner Urteil vom 16. Februar 1984, BSGE 56, 173, 179 [BSG 16.02.1984 - 1 RJ 34/83] = SozR 5070 § 10a Nr. 10).

  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 105/77

    Anspruch auf höhere Rente - Nachentrichtete Rente - Nachfolgender Monat

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Den dort entwickelten Grundsätzen ist später auch der 4. Senat des BSG mit Urteil vom 31. Oktober 1978 (SozR 2200 § 1290 Nr. 13) zu der Nachentrichtungsvorschrift des Art. 2 § 51a Abs. 2 ArVNG und der 11. Senat mit Urteilen vom 2. November 1983 (BSGE 56, 28, 30 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18) und vom 29. Oktober 1987 (11a RA 52/86, zur Veröffentlichung vorgesehen) für die hier anzuwendende Parallelvorschrift des Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG gefolgt.

    Der erkennende Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des 4. Senats, wonach eine durch Beitragsnachentrichtung bewirkte mehrjährige Rentennachzahlung dem Sinn und Zweck des Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG widerspricht (SozR 2200 § 1290 Nr. 13).

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 4/80

    Recht des überlebenden Ehegatte und der waisenrentenberechtigten Kinder zur

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Hierzu hat der 12. Senat des BSG entschieden, daß in einem konkretisierten Antrag auf Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG eine Bereiterklärung in diesem Sinne liege (so wohl auch der 11. Senat in BSGE 51, 230, 232 = SozR 2200 § 1419 Nr. 9) und daß die angemessene Frist bei einer bis fünf Jahre eingeräumten Teilzahlung bis zum Ablauf der Fünfjahresfrist dauere (SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 29; dem folgend Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1983, SozR 2200 § 1419 Nr. 10).

    Der in § 142 Abs. 1 Nr. 2 AVG enthaltene Rechtsgedanke (vgl zum ursprünglichen Zweck der Bereiterklärung BSGE 51, 230, 232 f = SozR 2200 § 1419 Nr. 9 S 14 f) könnte allenfalls die Einräumung einer kürzeren Frist rechtfertigen, wie sie die Beklagte nach ihrer Verwaltungspraxis in Fällen der vorliegenden Art im Umfang von sechs Monaten ab Zustellung des Zulassungsbescheides mit Rückwirkung der Beitragsnachentrichtung auf den dem Konkretisierungsschreiben folgenden Monat auch für den Rentenbeginn gewährt.

  • BSG, 07.07.1964 - 1 RA 253/61

    Anrechnung nachentrichteter Beiträge eines zum Bezuge einer Rente wegen

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Dies hat der erkennende Senat bereits früher für die den Vertriebenen eingeräumte Nachentrichtungsmöglichkeit (Art. 2 § 50 Abs. 1 Satz 1 AnVNG = Art. 2 § 52 Abs. 1 Satz 1 ArVNG aF, jetzt Abs. 1 Satz 2) entschieden (BSGE 21, 193, 198 = SozR Nr. 4 zu Art. 2 § 52 ArVNG).

    Im Urteil vom 7. Juli 1964 (BSGE 21, 193, 198) hat der erkennende Senat zu einer Beitragsnachentrichtung ehemals selbständiger Vertriebener entschieden, daß eine Bereiterklärung nicht für den Rentenbeginn, sondern nur für die Wirksamkeit von Beiträgen und die Wahrung der Frist des § 140 AVG Bedeutung habe.

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Dem könnte entgegenstehen, daß Art. 2 § 49a AnVNG in seiner Funktion von § 140 Abs. 1, § 142 Abs. 1 AVG in mehrfacher Weise abweicht, wie der 12. Senat zum rechtssystematischen Zusammenhang dieser Vorschriften bereits dargelegt hat (SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 55); außerdem könnte der Umstand, daß bestimmte Sondernachentrichtungsvorschriften eine entsprechende Anwendung von Regeln über die Bereiterklärung ausdrücklich vorsehen (so § 8 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 10a Abs. 4 WGSVG die entsprechende Anwendung des § 141 Abs. 1 und 2 AVG), gegen deren Heranziehung sprechen, wenn es an einer solchen ausdrücklichen Bezugnahme fehlt.
  • BSG, 28.08.1984 - 11 RA 50/83

    Unrichtige Auskunft - Nachentrichtung - Neufeststellung der Rente

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Daß die in Art. 4 § 2 Abs. 2 WGSVÄndG normierte Begrenzung der Auswirkungen der Nachentrichtung für den Rentenbeginn auch für andere Sondervorschriften über eine Beitragsnachentrichtung Bedeutung hat, ist in der Rechtsprechung des BSG bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (Urteile des 4. Senats vom 31. Oktober 1978, aaO, S 20; sowie des 11. Senats vom 28. August 1984 in SozR 5075 Art. 4 § 2 Nr. 2 und vom 29. Oktober 1987 - 11a RA 52/86 - s auch Urteile des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 in BSGE 56, 173, 179 [BSG 16.02.1984 - 1 RJ 34/83] = SozR 5070 § 10a Nr. 10 und vom 21. Juli 1987 in SozR 1300 § 44 Nr. 25).
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 45/87

    Rente - Beiträge - Nachentrichtung - Tatsächliche Zahlung

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Dies hat der erkennende Senat in einer im wesentlichen gleichgelagerten Sache im heutigen Termin entschieden und dabei auch - ohne daß in der vorliegenden Sache eine Stellungnahme hierzu veranlaßt gewesen wäre - ausgeführt, daß das deutsch-israelische Abkommensrecht die hier streitige Frage des Rentenbeginns nicht berührt (Urteil des Senats vom 18. Mai 1988 - 1 RA 45/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 33/87
    Eine Zulässigkeit nach § 150 Nr. 2 SGG hätte die Klägerin nicht geltend machen können, weil sie im Berufungsverfahren einen Mangel des sozialgerichtlichen Verfahrens nicht gerügt hat und eine solche Rüge im Revisionsverfahren auch nicht nachholen kann (BSG SozR 1500 § 150 Nr. 11; § 144 Nr. 25).
  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

  • BSG, 28.03.1957 - 7 RAr 103/55
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 2/82

    Angemessenheit einer Frist - Beitragsnachentrichtung - Erwerbsunfähigkeit - Frist

  • BSG, 11.06.1986 - 1 RA 27/84
  • BSG, 17.05.1977 - 1 RA 55/76
  • BSG, 01.10.1975 - 1 RA 7/75
  • BSG, 06.02.1975 - 1 RA 127/74

    Bezug von Renten - Mehrere Stufen - Eintritt des Versicherungsfalles - Zeitpunkt

  • BSG, 01.09.1988 - 11a RA 64/87
    Der Senat folgt hierbei im Ergebnis und in allen wesentlichen Teilen der Begründung in den Urteilen des 1. Senats des BSG, die in gleichliegenden Fällen am 18. Mai 1988 ergangen sind (1 RA 45/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; - 1 RA 33/87 - und - 1 RA 65/87).
  • BSG, 01.09.1988 - 11a RA 32/87
    Der Senat folgt hierbei im Ergebnis und in allen wesentlichen Teilen der Begründung den Urteilen des 1. Senats des BSG, die in gleichliegenden Fällen am 18. Mai 1988 ergangen sind (1 RA 45/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; - 1 RA 33/87 - und - 1 RA 65/87 -).
  • BSG, 01.09.1988 - 11a RA 62/87
    Der Senat folgt hierbei im Ergebnis und in allen wesentlichen Teilen der Begründung den Urteilen des 1. Senats des BSG, die in gleichliegenden Fällen am 18. Mai 1988 ergangen sind (1 RA 45/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; - 1 RA 33/87 - und - 1 RA 65/87 -).
  • BSG, 01.09.1988 - 11a RA 46/87
    Der Senat folgt hierbei im Ergebnis und in allen wesentlichen Teilen der Begründung den Urteilen des 1. Senats des BSG, die in gleichliegenden Fällen am 18. Mai 1988 ergangen sind (1 RA 45/87; zur Veröffentlichung bestimmt; - 1 RA 33/87 - und - 1 RA 65/87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht